Der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord hat im Juni 2017 beschlossen die Fortschreibung Teilplan Windkraft nicht fortzuführen.
Somit gilt Artikel 82 BayBO:
Sofern die Windenergieanlagen den Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung von dem 10-fachen der Gesamtanlagenhöhe überschreitet, steht bauordnungsrechtlich einer Genehmigung nichts entgegen.
Sofern der Abstand unterschritten wird, obliegt die Steuerung der Windparkplanung der Standortgemeinde, die mittels eines Bebauungsplans die bauordnungsrechtliche Grundlage für den Bau eines Windparks beschließen kann.
Voraussetzungen
Umweltverträglichkeit
Im Rahmen der Bauleit- und Genehmigungsplanung werden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und zahlreiche externe und unabhängige Gutachten erstellt.
Grundlage für die Erstellung der Gutachten und der Windparkplanung im allgemeinen ist der aktuelle bayerische Windenergieerlass vom 19.Juli 2016.
Zu diesen Untersuchungen zählen unter anderem:
- spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung (saP)
- landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Denkmalschutz
- Visualisierungen
- Standsicherheit
- Eiswurf
- Schallprognose
- Schattenwurfprognose
- und weitere...
Sozialverträglichkeit
regionale Verbundenheit
Beteiligung der umliegenden Gemeinden
Einbindung der Öffentlichkeit/ Bürger durch Informationsveranstaltungen
Einbindung lokaler Partner (Banken, Baufirmen)
Planung über eine ortsansässige Genossenschaft:
- Ein echter Bürgerwindpark: für die Bürger und mit den Bürgern
- Erzeugung von dezentralen Strom
- Eigene Planung des Windparks von der grünen Wiese bis zum Rückbau
Wirtschaftlichkeit
Pro Windrad am Standort Silberschlag durchschnittlich pro Jahr:
- 15 000 MWh
- 10.000 t CO² Einsparung
- 4.200 3-Personenhaushalte können mit diesem Strom versorgt werden
Auswahl der Windenergieanlagen (WEA)