Projektträger von Windparks sind laut Eingriffsregelung des deutschen Naturschutzrechtes dazu verpflichtet Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Diese müssen an Ort und Stelle umgesetzt werden.
Wie auch andere technischen Anlagen erzeugen Windenergieanlagen ein weites Spektrum an Schall. Im Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen sorfältig geprüft, und zwar über die TA-Lärm (Technische Anleitung zumSchutz gegen Lärm). Für alle Frequenzbereiche sind spezielle Mess- und Beurteilungsverfahren vorgesehen.
Hätten Sie gewusst, dass eine WEA eine Energierücklaufzeit von nur 6 Monaten hat, was heißt, dass eine WEA innerhalb von 6 Monaten die Energie die zur Herstellung benötigt wird wieder komplett eingefahren hat? Und wussten Sie dass diese fast komplett recyclebar ist und die Verwendung von Neodym (Seltene Erden) bei den große Herstellern eingestellt wurde?